Ausführungsbestimmungen zu § 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbetervertretungen: II. Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen – Bereich B (DiAG-MAV-B)

§8 Vorstand der DiAG-MAV-B

(1) Der Vorstand besteht aus sieben Mitgliedern. Die Aufteilung der Sitze im Vorstand der DiAG-MAV-B auf Mitglieder aus dem Trägerbereich Caritasverband sowie dem Trägerbereich der Fachverbände und sonstigen caritativen Fachverbände erfolgt entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen der zu vertretenden Mitarbeitervertretungen zum 1. Februar des für die Neuwahlen der Mitarbeitervertretungen relevanten Kalenderjahres. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der persönlichen Ersatzmitglieder erfolgt gemäß Wahlordnung.

(2) Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. Sie endet vorzeitig mit der Beendigung der Mitgliedschaft in einer Mitarbeitervertretung. § 13c Ziff. 2 mit 4 und § 13b Absatz 3 MAVO finden entsprechende Anwendung. In diesem Fall rückt vorrangig das gewählte (persönliche) Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen aus dem jeweiligen Trägerbereich nach.

Dieses Ersatzmitglied tritt auch im Falle einer längerfristigen Verhinderung eines Vorstandmitglieds für die Dauer dieser Verhinderung ein. Eine längerfristige Verhinderung liegt insbesondere bei einem Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutz-gesetz, bei Inanspruchnahme von Elternzeit und bei einer längeren Erkrankung vor.

Bei einem einheitlichen Wahlzeitraum für die Mitarbeitervertretungen bleiben die Vorstandsmitglieder über ihre reguläre Amtszeit hinaus bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Der/Die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende bleiben bei einem einheitlichen Wahlzeitraum abweichend von Satz 2 in jedem Fall bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Sie haben für die Einberufung der konstituierenden Mitgliederversammlung und eine geordnete Übergabe der Amtsgeschäfte zu sorgen.

(3) Die Sitzungen des Vorstands sind nicht öffentlich. In der ersten Sitzung des Vor-stands wird ein/e Vorsitzende/r und ein/e stellvertretende/r Vorsitzende/r gewählt. Scheidet der/die Vorsitzende bzw. der/die stellvertretende Vorsitzende während der Amtszeit aus, findet eine Neuwahl für den Rest der Amtszeit statt.

§9 Aufgaben des Vorstands

(1) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte, bereitet die Mitgliederversammlung vor, führt deren Beschlüsse aus und nimmt die Aufgaben nach § 25 Absatz 2 Nr. 1 bis 6 und 8 bis 9 MAVO wahr. Er hat der Mitgliederversammlung jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

(2) Der/Die Vorsitzende – bei seiner/ihrer Verhinderung der/die stellvertretende Vorsitzende – vertritt die DiAG-MAV-B nach außen, insbesondere in der Bundesarbeits-gemeinschaft der Mitarbeitervertretungen. Er/Sie kann sich im Bedarfsfall durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen.

§10 Facharbeitsgruppen

(1) Die Mitarbeitervertretungen im Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V., der caritativen Fachverbände und Vereinigungen sowie der sonstigen caritativen Rechtsträger und Stiftungen bilden Facharbeitsgruppen zur Wahrnehmung ihrer spezifischen Angelegenheiten:

- Pflege

- Kinder- und Jugendhilfe

- Behindertenhilfe

- Beratungsdienste, insbesondere Sucht und Sozialpsychiatrie

- Berufsbildende Schulen

- Verwaltung und Servicebereich

Die Arbeitsgruppen können ihre Anträge und Vorschläge über den Vorstand der DiAG-MAV-B an die Mitgliederversammlung weiter leiten.

(2) Die Arbeitsgruppen tagen unter der Leitung eines Vorstandsmitglieds der DiAG-MAV-B mindestens einmal, höchstens aber dreimal jährlich.

§11 Kosten

Die Kosten für die Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen bzw. Facharbeitsgruppen und die dadurch entstehenden Reisekosten trägt der jeweilige Dienstgeber. Umfang und Dauer des Freistellungskontingentes für die Vorstandsmitglieder der DiAG-MAV-B werden mit dem Diözesancaritasverband München und Freising gesondert vereinbart. Der Diözesancaritasverband erstattet anderen Dienstgebern die notwendigen Kosten der Freistellung von Mitarbeitervertretern/innen für die Vorstandsarbeit und die dadurch anfallenden Reisekosten.