Neues DiAG B’ladl
19. Dezember 2023Neues Service Angebot der ak.mas – Newsletter: RECHT INFORMIERT
10. April 2024Liebe MAV-Kolleginnen, liebe MAV-Kollegen,
heute informieren wir euch über eine wichtige Änderung in der für uns gültigen Fassung der MAVO. Durch das Auslaufen der befristeten „Corona“-Regelungen zum 31.03.2024 und dem laufenden Prozess die Rahmen-MAVO grundlegend zu überarbeiten, wurde es notwendig eine weitere Befristung mit der Diözese abzustimmen.
Durch die gelebte Anwendung des §25 MAVO wurde es möglich im neuen Text ohne das „unabwendbare Ereignis“ auszukommen (§§4 und 14) und eine Widerspruchsmöglichkeit (§14) innerhalb der MAV festzusetzen. Damit wird es möglich – falls die einzelne MAV dies beschließt – Sitzungen teilweise (hybrid) oder komplett als Video- oder Telefonkonferenz beschlussfähig abzuhalten. Des Weiteren wurde die Möglichkeit Teilnehmer an einer Mitarbeiterversammlung (§4) per Audio und/oder Video zuzuschalten vom „unabwendbaren Ereignis“ entkoppelt.
Die weiteren befristeten „Corona“-Paragraphen wurden ebenfalls bis zum 31.03.2026 verlängert.
Den kompletten Änderungstext findet ihr HIER!
Die durchgeschriebene Fassung 01.04.2024 HIER!
Wir wollen uns auf diesem Wege auch für die konstruktive und teilweise kurzfristig notwendige Zusammenarbeit mit dem Ordinariat, dem Vorstand der DiAG-MAV-A und den bayrischen DiAGen bedanken!
Viele Grüße
Euer DiAG-MAV-B Vorstand